Sie sind herzlich willkommen Mitglied zu werden. Rufen Sie uns an unter +41 79 717 58 08, schreiben Sie uns an verein@jetatierundmensch.ch oder füllen Sie das Kontaktformular aus!
Mit einem Jahresbeitrag von CHF 80.- sind Sie dabei und unterstützen wichtige Tierprojekte in Albanien. Der Betrag einer Mitgliedschaft ermöglicht, einen Hund zu kastrieren/sterilisieren inkl. notwendigen Impfungen und tierärztlichen Untersuchungen.
Gjenovefa (Jenny) Müller-Hasanaj
Ich hatte definitiv genug vom Spruch «es gibt soviel Elend auf der Welt und man kann ja doch nichts bewegen». Ich bin überzeugt, dass wir, auch als einzelne Menschen, viel bewegen können, wenn man nur will.
Mit diesen Gedanken gehe ich vorwärts und versuche jeden Tag etwas Gutes zu tun, wenn auch in kleinen und langsamen Schritten.
Nach der Erfahrung in Albanien/ Protect me und der Bekanntschaft zu Maria Cristina Medina vom Animal help Tirana, war für mich klar diesen Weg zu 100% zu gehen.
Mit der Unterstützung von Helen Wormser/StrayCoco und wertvollem Austausch mit Erza Cermjani /Pro Qen, durften wir JETA Tier und Mensch im Januar 2016 gründen. Unsere Hauptaufgabe ist soviel wie möglich Streuner zu kastrieren und zu sterilisieren.
Angela Senoner
Schon als Kind verbrachte ich meine Wochenenden mit Spaziergängen mit Tierheimhunden, mit meinen Katzen zu Hause oder der Recherche über Wildtiere. Im Erwachsenenalter kam immer stärker der Wunsch, mich aktiv für den Schutz der Tiere und der Natur einzusetzen.
Jenny und Mario lernte ich bei der Arbeit kennen und war sofort überzeugt von den Zielen und den Errungenschaften ihres Vereins. Es freut mich sehr, nun Teil davon zu sein, die Arbeit so nahe mitzuerleben und einen Beitrag zum Erfolg von JETA Tier und Mensch leisten zu können.
Mario Müller
Ich unterstütze meine Frau Jenny von ganzem Herzen in diesem Projekt. Durch die geschilderten Erzählungen und Eindrücken von Jennys letzter Reise im November 15 von Albanien, war für mich klar: "Hier muss ich unbedingt mithelfen".
Das grosse soziale Engagement für die Tiere in Albanien, welches Jenny jeden Tag leistet, hat meinen grossen Respekt verdient. Ich unterstütze JETA Tier und Mensch wo man meine Ressourcen benötigen kann.
Sabrina Schmidt
Seit ich klein war, lebte ich mit Hund und Katze unter einem Dach und mir was sofort klar, wenn ich ausziehe, bekomme ich auch einen Hund.
Als ich dann ausgezogen bin, stach mir auf der Seite von Streunerhilfe (Partnerverein) unser Hund Oskar ins Auge und lebt seit 2020 bei uns.
Seit diesem Tag habe ich mich immer wieder auf dem laufenden gehalten was den Tierschutz betrifft und habe die liebe Jenny, dank Nicola Lehmann von der Streunerhilfe, kennengelernt.
Seit ca. August 2022 unterstütze ich Jeta Tier und Mensch im Social Media Bereich und kümmere mich dort um Updates der Tiere, um die Neuigkeiten im Shelter, beantworten der Nachrichten und Kommentare und hier und da ein paar Kleinigkeiten.
Ich bin froh ein Teil von Jeta zu sein und stehe mit ganzen Herzen hinter diesem Verein.
Noémie Jean-Mairet
Schon seit ich ein kleines Kind war, faszinierten mich Tiere aller Art. Als ich Jennys Mann Mario bei der Arbeit kennenlernte und er mir von JETA Tier und Mensch erzählte, war ich sehr
beeindruckt von ihrem unermüdlichen Einsatz für die Strassentiere in Albanien. Ich bin stolz darauf, dass ich inzwischen im Hintergrund mitwirken kann und den Verein im administrativen Bereich
unterstütze.
Désirée Känzig
Laura Fischer
Anfang 2020 lebte ich für kurze Zeit in Durres und fühlte mich deprimiert von dem, was ich jedes Mal sah, wenn ich aus meiner Wohnung trat. Es gab nicht nur so viele streunende Hunde, sie waren auch oft krank und wurden misshandelt. Als ich mich mit der Bitte um Hilfe für eine kranke Seele an JETA Tier und Mensch wandte, reagierten sie mit Mitgefühl und Lösungen. Ich wusste sofort, dass ich gute Leute gefunden hatte, die tatsächlich etwas zustande bringen!
Seitdem habe ich einen perfekten Hund aus dem Rudel von JETA Tier und Mensch adoptiert (und hoffe, noch mehr zu adoptieren!) und arbeite daran, das Bewusstsein in englischsprachigen Gemeinden zu verbreiten und Spenden zu sammeln.
Wenn Sie englischsprachig sind und helfen möchten, wenden Sie sich bitte an JETA Tier und Mensch oder mailen Sie friendsofalbaniananimals@gmail.com
Eleni Saviane
Eleni ist die Mutter von Jenny und hat immer ein offenes Ohr für die Anliegen des Vereins. Sie ist da, wenn man sie braucht und unterstützt den Verein mit den Vorbereitungen jeglicher Art für Veranstaltungen, Flohmarkt, Vereinsversammlung, Werbung, Sammeln von Tüchern und andere Utensilien die der Verein für die Hunde braucht. Sie ist die gute Seele in diesem Verein.
Gentrita Rustemi
JETA Tier und Mensch – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung der Strassenhunde in Albanien
Art.1 Name und Sitz
Unter der Bezeichnung JETA Tier und Mensch - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung der Straßenhunde in Albanien, abgekürzt
JETA Tier und Mensch, besteht mit Sitz und Gerichtsstand Schwyz ein selbstständiger Verein im Sinne von Art. 60ff
ZGB.
Art. 2 Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung sämtlicher Anliegen des Tierschutzes, um die Verbesserung der Lebenssituation der Straßenhunde in Albanien zu
unterstützen. Der Verein verfolgt keinen kommerziellen Zweck und erstrebt keinen Gewinn.
Im Vordergrund stehen Kastrationen, Behandlungen, Operationen und Unterbringung von Hunden - die kaum eine Überlebenschance auf der Straße hätten - in privaten Auffangstationen, dazu Adoptionen und Patenschaften (Adoptionen primär in Albanien, nur in Extremfällen im Ausland), sämtliche Tierschutzaktivitäten auch Katzen und andere Tiere betreffend, Bewusstseinsbildung für den Tierschutz vor Ort (in Albanien), sowie die Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzorganisationen.
2.1 Der Verein kann andere Organisationen oder Privatpersonen, die einen ähnlichen Zweck verfolgen, unterstützen.
2.2 Der Verein kann Grundstücke erwerben und/oder Tierheime oder ähnliches betreiben.
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die den Verein in der Verfolgung seines Zwecks unterstützen wollen. Sie sind bereit, sich für die
Zwecke des Vereins einzusetzen. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch die Entrichtung des Jahresbeitrages. Der Vorstand kann die Aufnahme eines
Mitgliedes ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Entscheid des Vorstandes ist endgültig. Der Vorstand kann die Aufnahme-Kompetenz mittels
protokollierten Beschluss an die Präsidentin delegieren.
3.1 Beendigung Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitgliedes, Nichtbezahlung des Jahresbeitrages bis zum Ende des Kalenderjahres, Austritt durch schriftliche Erklärung an den Verein, Ausschluss durch den Vorstand.
Art. 4 Mittel
4.1 Mittelbeschaffung: Der Verein beschafft sich seine Mittel wie folgt:
- aus Jahresbeiträgen der Mitglieder
- aus freiwilligen Beiträgen von Gönnern
- aus dem Erlös von Naturalspenden
- aus Geschenken, Spenden und Legaten
- aus dem Erlös von Wohltätigkeitsveranstaltungen und Aktionen
- aus den Erträgen des Vereinsvermögens
4.2 Jahresbeiträge: Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt Fr. 80.-
Die Mitgliederversammlung kann den Jahresbeitrag auf ein neues Kalenderjahr ändern.
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Es besteht keine persönliche Haftung der Mitglieder.
Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Art. 5 Organisation
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
Art. 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird jährlich wenigstens einmal durch den Vorstand mindestens 14 Tage vor dem
Versammlungstag unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen, und zwar durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder.
6.1 Aufgaben: Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung, der Jahresberichte, der Jahresabrechnung sowie Entlastung des Vorstandes
b) Beschlussfassung über das Budget des laufenden Jahres
c) Festsetzung der Jahresbeiträge
d) Beschlussfassung über form- und fristgerecht eingereichte Anträge
e) Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Vorstandes sowie der Mitglieder der Kontrollstelle
f) Beschlussfassung über die Auflösung des JETA Tier und Mensch
Art. 7 Vorstand
Zur Wahrung der Interessen des JETA Tier und Mensch wählt die Mitgliederversammlung alle vier Jahre den Präsidenten sowie den Vizepräsidenten. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
7.1 Der Vorstand hält vierteljährlich mindestens eine Sitzung ab. Zusätzliche Sitzungen werden von der Präsidentin einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Präsidentin und ein weiteres Vorstandsmitglied anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen. Bei Stimmenungleichheit entscheidet die Präsidentin.
7.2 Der Vorstand hat insbesondere folgende Befugnisse:
- Leitung des Vereins und Vertretung nach Aussen
- Förderung der Meinungsbildung und Erarbeitung von Stellungnahmen
- Beschlussfassung über laufende Geschäfte
- Einberufen der Mitgliederversammlungen
- Vorbereitung der Anträge an die Mitgliederversammlung
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Regelung der Finanzkompetenzen
- Ablehnung und Ausschluss von Mitgliedern
Art. 8 Zeichnungsberechtigung
Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führt der Präsident bzw. der Vizepräsident kollektiv mit einem anderen Mitglied des Vorstandes. Für die laufenden Geschäfte genügt die Einzelunterschrift des Sachbearbeiters
Art. 9 Revisionsstelle
Kontrollstelle – Der Tagespräsident stellt fest, dass der Verein nicht zur ordentlichen Revision gemäss Art.69b Abs. 1 ZGB verpflichtet ist. Nachdem der Verein weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben wird, beschliesst die Gründerversammlung einstimmig, auf eine Revisionsstelle gemäss Art. 69b Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 727a Abs. 2
OR zu verzichten.
Art. 10 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann auf Antrag eines jeden Mitgliedes eingeleitet werden und erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, sofern mindestens 2/3 der Vereinsmitglieder anwesend sind und wiederum 2/3 der Anwesenden diesem Beschluss zustimmen. Wenn in einer ersten Versammlung nicht 2/3 der Mitglieder anwesend sind, so kann eine zweite Versammlung einberufen werden, an der 2/3 der effektiv Anwesenden rechtsgültig über die
Auflösung beschliessen können. In diesem Falle hat der Vorstand die Durchführung der Liquidation zu besorgen und einer Mitgliederversammlung Bericht und Abrechnung zu stellen. Das gesamte Vereinsvermögen wird einer wohltätigen Institution verschrieben.
Art. 11 Schlussbestimmung
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 24.1.2016 angenommen und treten per sofort in Kraft.
Für den Vorstand
Gjenovefa Müller
Präsidentin